In Ihrem Interesse
Verschwiegenheit
In Ihrem persönlichen Interesse unterliegen alle unsere Mitarbeiter der strikten Schweigepflicht. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Dritten nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erteilt werden kann (telefonisch werden keine Auskünfte erteilt!).
Patientenrechte
Von den im Krankenanstaltengesetz angeführten Patientenrechten möchten wir Sie dahingehend in Kenntnis setzen, dass Sie u. a. als Patient das Recht haben, umfassend über die Behandlungsmöglichkeiten einschließlich jeweiliger Risiken und alternativer Heilmethoden informiert zu werden.
Sie haben auch das Recht
Informationen über Ihren Gesundheitszustand und Behandlungsverlauf
auf schonungsvolle Art zu erhalten. Sie haben das Recht auf Einsichtnahme
in die Krankengeschichte.
Einen zusammenfassenden Bericht über Ihren Krankenhausaufenthalt
erhält der von Ihnen genannte Arzt.
Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Sollten Sie eine Beendigung des Krankenhausaufenthaltes, obwohl dies medizinisch noch nicht vertretbar ist, wünschen, so haben Sie diese vorzeitige Entlassung mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Ihr Anwalt
in Sachen Patientenrechte ist die
Salzburger Patientenvertretung
A-5020 Salzburg
Sigmund-Haffner-Gasse 18/III
Telefon: +43 (0)662 / 8042 - 2030
Telefax: +43 (0)662 / 8042 - 3204
Verhalten im Brandfall
Bitte lesen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die in Ihrem Zimmer aushängende Brandschutzordnung durch und halten Sie sich im Notfall genau an die Anweisungen.
